Geldwäschesetz
Auch wir als Immobilienmakler sind dazu verpflichtet, ein Risikomanagement und Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und anderen Straftaten aufzubauen.
Somit sind auch wir verpflichtet, uns von der Identität unserer Kunden zu überzeugen. Wenn wir Sie daher nach Ihrem Personalausweis fragen seien Sie bitte nicht verunsichert. Diese Pflicht haben wir bereits vor Unterzeichnung eines Miet- oder notariellen Kaufvertrages zu erfüllen. Bitte unterstützen Sie uns, uns somit korrekt und gesetzeskonform zu verhalten.
Nachstehend ein informativer und erklärender Link, wo Sie alles nachlesen können:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/GwG.pdf · PDF Datei
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für Rückfragen sind wir gerne für Sie da!
Ihre
Haus & Meer Projektentwicklung Abteilung Immobilien